Führerscheinsehtest
Als amtlich anerkannte Sehtestste bieten wir Ihnen jederzeit innerhalb unserer Öffnungszeiten, auch ohne Voranmeldung, die Möglichkeit zum Erwerb einer Sehtestbescheinigung gemäß § 12 Abs 2 Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen A, AM, A1, A2, B, BE, L und T.
Sehteste für die Führerschein-Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförder- ung übernimmt der Augenarzt oder ein anderen in Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) der Fahrerlaubnisver-ordnung genannter Arzt.
Geprüft wir jedes Auge einzeln. Und wenn Sie dabei eine Sehschärfe von 70% oder mehr für jedes Auge erreichen, haben Sie schon bestanden.
Wird zum Bestehen des Sehtest eine Sehhilfe getragen (Brille oder auch Kontaktlinsen), so wird dies auf dem Sehtestformular vermerkt und hat zur Folge, dass die Sehhilfe in den Führerschein eingetragen wird.
Wichtig: Bitte denken Sie daran zum Identitätsnachweis, Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubrungen.
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